- Wie symbolisiert durch Vorbereitung u. Einreichung von Einkommensteuererklärung, Ausländische Vermögenserklärung und Erbschaft- u. Schenkungssteuererklärung, strenge Einhaltung der Steuervorschriften sind in Japan erforderlich; regelmäßige Prüfungen durch Finanzämter sind gewöhnliche Vorkommen.
- Alle neu gegründeten Gesellschaften müssen die folgenden Berichte beim nationalen und lokalen Finanzamt einreichen.
- – Bericht über Registrierung der Gründung einer Firma
- – Antrag für blaues Steuererklärungsformular
- – Antrag für Fristerweitung von der Steuererklärung
- – Bericht über Einrichtung des Gehaltsauszahlungsbüro zum Quellensteuerzweck
- – Antrag für halbjährliche Quellensteuerzahlung (nur wenn erforderlich)
- – Registrierung von Verbrauchersteuer (nur wenn erforderlich)