- Wie symbolisiert durch Vorbereitung u. Einreichung von Einkommensteuererklärung, Ausländische Vermögenserklärung und Erbschaft- u. Schenkungssteuererklärung, strenge Einhaltung der Steuervorschriften sind in Japan erforderlich; regelmäßige Prüfungen durch Finanzämter sind gewöhnliche Vorkommen.
- Alle neu gegründeten Gesellschaften müssen die folgenden Berichte beim nationalen und lokalen Finanzamt einreichen.
- – BerichtüberRegistrierungder GründungeinerFirma
- – AntragfürblauesSteuererklärungsformular
- – AntragfürFristerweitungvonder Steuererklärung
- – BerichtüberEinrichtungdesGehaltsauszahlungsbürozumQuellensteuerzweck
- – AntragfürhalbjährlicheQuellensteuerzahlung(nurwennerforderlich)
- – RegistrierungvonVerbrauchersteuer(nurwennerforderlich)