• Wie symbolisiert durch Vorbereitung u. Einreichung von Einkommensteuererklärung, Ausländische Vermögenserklärung und Erbschaft- u.  Schenkungssteuererklärung, strenge Einhaltung der Steuervorschriften sind in Japan erforderlich; regelmäßige Prüfungen durch Finanzämter sind gewöhnliche Vorkommen.
  • Alle neu gegründeten Gesellschaften müssen die folgenden Berichte beim nationalen und lokalen Finanzamt einreichen.
  • – BerichtüberRegistrierungder GründungeinerFirma
  • – AntragfürblauesSteuererklärungsformular
  • – AntragfürFristerweitungvonder Steuererklärung
  • – BerichtüberEinrichtungdesGehaltsauszahlungsbürozumQuellensteuerzweck
  • – AntragfürhalbjährlicheQuellensteuerzahlung(nurwennerforderlich)
  • – RegistrierungvonVerbrauchersteuer(nurwennerforderlich)