Wie symbolisiert durch Vorbereitung u. Einreichung von Einkommensteuererklärung, Ausländische Vermögenserklärung und Erbschaft- u. Schenkungssteuererklärung, strenge Einhaltung der Steuervorschriften sind in Japan erforderlich; regelmäßige Prüfungen durch Finanzämter sind gewöhnliche Vorkommen.
Alle neu gegründeten Gesellschaften müssen die folgenden Berichte beim nationalen und lokalen Finanzamt einreichen.