• Wie symbolisiert durch Vorbereitung u. Einreichung von Einkommensteuererklärung, Ausländische Vermögenserklärung und Erbschaft- u.  Schenkungssteuererklärung, strenge Einhaltung der Steuervorschriften sind in Japan erforderlich; regelmäßige Prüfungen durch Finanzämter sind gewöhnliche Vorkommen.
  • Alle neu gegründeten Gesellschaften müssen die folgenden Berichte beim nationalen und lokalen Finanzamt einreichen.
  • – Bericht über Registrierung der Gründung einer Firma
  • – Antrag für blaues Steuererklärungsformular
  • – Antrag für Fristerweitung von der Steuererklärung
  • – Bericht über Einrichtung des Gehaltsauszahlungsbüro zum Quellensteuerzweck
  • – Antrag für halbjährliche Quellensteuerzahlung (nur wenn erforderlich)
  • – Registrierung von Verbrauchersteuer (nur wenn erforderlich)